Das Halten eines über vier Monate alten Hundes in der Stadt Königsberg i.Bay. und ihren Stadtteilen unterliegt der Hundesteuersatzung in der Fassung vom 20.11.2020
Personen, die einen über vier Monate alten Hund halten, sind verpflichtet, das Tier – soweit noch nicht geschehen - unverzüglich im Steueramt, Zimmer Nr. 24, anzumelden.
Zur Kennzeichnung eines jeden Hundes gibt die Stadt ein Hundezeichen aus.