Friedhofsgebühren

Wegen der differenzierten Gebühren folgend ein Auszug aus der Satzung:

Grabgebühren

Die Grabgebühren betragen für die Dauer der Ruhefrist (Reihengräber) bzw. für die Nutzungsdauer (Wahlgräber) im Friedhof des Bestattungsbezirks Königsberg i.Bay                

für ein Reihengrab (Erwachsene)200,00 €
für ein Reihengrab (Kinder)100,00 €
für ein Wahlgrab je Grabstelle200,00 €
für ein Urnenreihengrab200,00 €
für die Urnenwand300,00 €

 

In den Friedhöfen der Bestattungsbezirke Dörflis, Hellingen, Hofstetten, Junkersdorf, Köslau, Römershofen und Unfinden         

für ein Reihengrab (Erwachsene)200,00 €
für ein Reihengrab (Kinder)100,00 €
für ein Wahlgrab je Grabstelle200,00 €
für ein Urnenreihengrab200,00 €

Zusätzlich zu den Grabgebühren wird noch eine Gebühr für die Fundamente, soweit sie vorhanden sind, in Höhe von 50,00 € zu entrichten.

Friedhofsunterhaltungsgebühren

Für die allgemeine Instandhaltung und Sauberhaltung der Friedhöfe wird auf die Dauer der Ruhefrist bzw. des im Friedhof des Bestattungsbezirks Königsberg i.Bay.                                                                       

für ein Reihengrab (Erwachsene)200,00 €
für ein Reihengrab (Kinder)100,00 €
für ein Wahlgrab je Grabstelle200,00 €
für ein Urnenreihengrab200,00 €
für die Urnenwand200,00 €

In den Friedhöfen der
Bestattungsbezirke Dörflis, Hellingen, Hofstetten, Junkersdorf, Köslau,
Römershofen und Unfinden                                                    

für ein Reihengrab (Erwachsene)250,00 €
für ein Reihengrab (Kinder)125,00 €
für ein Wahlgrab je Grabstelle250,00 €
für ein Urnenreihengrab250,00 €

Im Friedhof des Bestattungsbezirks
Junkersdorf                                                                                                                                                     

für ein Reihengrab (Erwachsene)350,00€
für ein Reihengrab (Kinder)150,00 €
für ein Wahlgrab je Grabstelle350,00 €
für ein Urnenreihengrab350,00 €

Die Friedhofsunterhaltungsgebühr nach Abs. 1 wird auch im Falle des § 32 Abs. 4 der Friedhofs- und Bestattungssatzung erhoben.                                                                                  

für die Benutzung des Leichenhauses85,00 €
für die Benutzung der Kühlzelle35,00 €
für die Benutzung des städtischen Sargtransportwagens 5,00 €