Aktuelle Mitteilungen der Stadtverwaltung

  • 16. Februar 2024

    Das Halten eines über vier Monate alten Hundes in der Stadt Königsberg i.Bay. und ihren Stadtteilen unterliegt der Hundesteuersatzung in der Fassung vom 20.11.2020

    Personen, die einen über vier Monate alten Hund halten, sind verpflichtet, das Tier – soweit noch nicht geschehen -  unverzüglich im Steueramt, Zimmer Nr. 24, anzumelden.

    Zur Kennzeichnung eines jeden Hundes gibt die Stadt ein Hundezeichen aus.

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  • 16. Februar 2024

    Die Stadt Königsberg i.Bay. hat mit Bescheid vom 15. 02. 2024 die Wasser- und Abwassergebühren, die im Kalenderjahr 2024 zur Zahlung fällig sind, festgesetzt. Der Bescheid geht den betroffenen Grundstückseigentümern in den nächsten Tagen zu. Die Zahlungen werden an folgenden Terminen fällig:
    18.03.2024
    15.05.2024
    15.08.2024
    15.11.2024

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  • 16. Februar 2024

    Die Höhe und Fälligkeit der Vorauszahlungsraten
    entnehmen Sie bitte dem zuletzt ergangenen
    Steuerbescheid. Die 1. Vorauszahlungsrate ist
    am 15.02.2024 zur Zahlung fällig.
    Die weiteren Zahlungen sind an den folgenden
    Terminen fällig:
    15.05.2024
    15.08.2024
    15.11.2024

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  • 16. Februar 2024

    Alle Grundstückseigentümer werden darauf hingewiesen, dass die nächsten Termine für die Fälligkeit der Grundsteuer nicht mehr einzeln mitgeteilt werden.
    Die Zahlungen werden an den folgenden Terminen fällig:
    15.05.2024
    15.08.2024
    15.11.2024.

    Zur Ihrer Erleichterung besteht die Möglichkeit, die Grundsteuer mit Hilfe eines von Ihnen erteilten SEPA-Lastschriftmandates einziehen zu lassen.
     

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  • 7. Februar 2024
    Wohnberatung Haßberge

    Die Mehrheit der Menschen möchte auch im Alter selbstständig in ihren eigenen vier Wänden leben. Um dies zu ermöglichen, benötigt es häufig nur kleinere Umbaumaßnahmen oder Hilfsmittel zur Unterstützung. Dazu gehören beispielsweise der Bau von barrierefreien Zugängen, das Anbringen von Haltegriffen in Bad und WC sowie die Anpassung der Küche an die jeweiligen Bedürfnisse. Maßnahmen wie diese vermitteln Sicherheit und ermöglichen eine möglichst selbstständige Bewältigung des Alltags.

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  • 22. November 2023

    Bitte kontrollieren Sie rechtzeitig, ob Ihre Reisedokumente noch gültig sind. 

    Informationen zu den Einreisebedingungen der jeweiligen Länder erhalten Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes unter der Rubrik Sicher Reisen – Ihr Reiseland (Reise- und Sicherheitshinweise für Ihr Reiseland - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)).

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