Abbrennen von Feuerwerkskörpern an Silvester 2025

Abbrennen von Feuerwerkskörpern an Silvester 2025

Es wird nochmals auf die Allgemeinen Anordnungen in den Amtsblättern Nr. 29/1984 und Nr. 22/1991 hingewiesen. Danach dürfen pyrotechnische Gegenstände der Gruppe II (sog. Kleinfeuerwerk)) im Bereich der Altstadt von Königsberg sowie im Bereich des Stadtteiles Unfinden auch am 31. Dezember und am 01. Januar nicht abgebrannt werden. Ich appelliere an die Vernunft und das Verständnis unserer Bürgerinnen und Bürger diese Anordnungen zu befolgen und überhaupt maßvoll mit dem Abbrennen von Feuerwerk umzugehen. Auch für unsere Umwelt und den Klimaschutz ist der Verzicht auf das Abbrennen von Feuerwerk ein wichtiger Beitrag. Ein Feuerwerk ist schön anzusehen. Es hat aber auch negative Seiten: Verbrennungen, Augenverletzungen und Hörschä¬digungen, Explosionsschäden und andere Sach¬schäden an Fahrzeugen und Gebäuden, der Eintrag von Plastik in die Umwelt, enorme Müllmengen, verängstigte Haustiere sowie ökologische Schäden und die Störung von Wildtieren. Außerdem werden durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern große Mengen an gesundheitsgefährdendem Feinstaub mit relevanten Wirkungen auf Menschen und Umwelt freigesetzt. Dies sollten wir alle möglichst vermeiden! 

Claus Bittenbrünn Erster Bürgermeister Stadt Königsberg