Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken hat mitgeteilt, dass in der Dorferneuerung
Hellingen 2 die Mitglieder des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft gewählt werden sollen.
Hierbei geht es um die Wahl von 5 Vorstandsmitgliedern und deren 5 Stellvertreter.
Gewählt werden können grundsätzlich alle Personen, die volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig
sind, sie müssen nicht Landwirte sein.
Die Vorstandsmitglieder werden auf die Dauer von sechs Jahren gewählt.
Die Mitglieder des Vorstandes bilden zusammen mit dem beamteten Vorsitzenden (dieser ist vom
Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken bestimmt) und dem Vertreter der Gemeinde, den
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft, der deren Geschäfte zu führen hat und dem somit
wichtige Aufgaben obliegen.
Zur Vorbereitung der Wahl sollen nunmehr Kandidaten benannt werden, die zur Annahme dieses
Ehrenamtes bereit sind. Das Amt bittet, in geeigneter Weise einen Wahlvorschlag zu erstellen, der
mindestens 10 Kandidaten enthält. Die Mitwirkung von Frauen wird ausdrücklich gewünscht, die
Kandidatenliste sollte daher auch Frauen enthalten.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich bis 02.05.2025 bei der Stadt
Königsberg i. Bay. zu melden. Hier liegt eine Vorschlagsliste aus, in die sich die Bewerber
eintragen und ihre Kandidatur durch eigenhändige Unterschrift bestätigen.
Der Zeitpunkt der Wahlversammlung wird zu gegebener Zeit öffentlich bekannt gegeben.