Grabgebühren
Die Grabgebühren betragen für die Dauer der Ruhefrist (Reihengräber) bzw. für die Nutzungsdauer (Wahlgräber) im Friedhof des Bestattungsbezirks Königsberg i.Bay
für ein Reihengrab (Erwachsene) | 200,00 € |
für ein Reihengrab (Kinder) | 100,00 € |
für ein Wahlgrab je Grabstelle | 200,00 € |
für ein Urnenreihengrab | 200,00 € |
für die Urnenwand | 300,00 € |
für ein Reihengrab (Erwachsene) | 200,00 € |
für ein Reihengrab (Kinder) | 100,00 € |
für ein Wahlgrab je Grabstelle | 200,00 € |
für ein Urnenreihengrab | 200,00 € |
Zusätzlich zu den Grabgebühren wird noch eine Gebühr für die Fundamente, soweit sie vorhanden sind, in Höhe von 50,00 € zu entrichten.
für ein Reihengrab (Erwachsene) | 200,00 € |
für ein Reihengrab (Kinder) | 100,00 € |
für ein Wahlgrab je Grabstelle | 200,00 € |
für ein Urnenreihengrab | 200,00 € |
für die Urnenwand | 200,00 € |
für ein Reihengrab (Erwachsene) | 250,00 € |
für ein Reihengrab (Kinder) | 125,00 € |
für ein Wahlgrab je Grabstelle | 250,00 € |
für ein Urnenreihengrab | 250,00 € |
für ein Reihengrab (Erwachsene) | 350,00€ |
für ein Reihengrab (Kinder) | 150,00 € |
für ein Wahlgrab je Grabstelle | 350,00 € |
für ein Urnenreihengrab | 350,00 € |
Die Friedhofsunterhaltungsgebühr nach Abs. 1 wird auch im Falle des § 32 Abs. 4 der Friedhofs- und Bestattungssatzung erhoben.
für die Benutzung des Leichenhauses | 85,00 € |
für die Benutzung der Kühlzelle | 35,00 € |
für die Benutzung des städtischen Sargtransportwagens | 5,00 € |