Einreichung von Bauanträgen ab 01.01.2025 auch digital möglich

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass ab dem 01.01.2025 auch im Landkreis Haßberge die Möglichkeit besteht, bauaufsichtliche Anträge digital einzureichen. 

Das Angebot zur digitalen Antragstellung richtet sich grundsätzlich an bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, die nach vorgenommener Registrierung über das BayernPortal entsprechende digitale Anträge mittels Online-Assistenten hochladen können. Nähere Informationen hierzu finden sich in den FAQ zum digitalen Bauantrag.

Bitte beachten Sie, dass sich mit der Einführung des digitalen Verfahrens auch das bisherige Einreichungsverfahren ändert.  Ab 01.01.2025 müssen nahezu alle Anträge direkt im Landratsamt Haßberge eingereicht werden. 

Die Gemeindeverwaltungen werden nach Eingang des digitalen Antrags seitens des Landratsamtes Haßberge informiert und beteiligt, um über das gemeindliche Einvernehmen zum jeweiligen Bauantrag zu entscheiden.

Um Ihnen die Orientierung zu erleichtern, stellen wir Ihnen nachfolgend eine Übersicht zur Verfügung, aus welcher Sie entnehmen können, welche Anträge zukünftig an welcher Stelle einzureichen sind.

 

Baurecht
Antragsart

Digital  

einreichen bei

Papier

einreichen bei

Bauanträge

(Art. 64 BayBO)

LRA  über BayernportalLRA

Genehmigungsfreistellungsverfahren

(Art. 58 BayBO)

LRA  über BayernportalGemeinde

Teilbaugenehmigung

(Art. 70 BayBO)

LRA  über BayernportalLRA

Vorbescheid

(Art. 71BayBO)

LRA  über BayernportalLRA
Isolierte Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften, Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans, einer sonstigen städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung (Art. 63 BayBO)LRA  über BayernportalGemeinde

Isolierte Abweichungen von der BayBO

und sonstiger auf Grund der BayBO erlassener Vorschriften

LRA  über BayernportalLRA

Verlängerung Baugenehmigung und Teilbaugenehmigung

(Art. 69 Abs. 2 BayBO)

LRA  über BayernportalLRA

Verlängerung  Vorbescheid

(Art. 71 Satz 3 BayBO)

LRA  über Bayernportal

 

LRA

 

Anzeigen und Erklärungen im bauaufsichtlichen Verfahren
Bezeichnung

Digital

einreichen bei

Papier

einreichen bei

Baubeginnsanzeige

(Art. 68 Abs. 8 BayBO)

LRA  über BayernportalLRA

Anzeige Nutzungsaufnahme

(Art. 78 Abs. 2 Satz 1 und 2 BayBO)

LRA  über BayernportalLRA

Anzeige Beseitigung

(Art. 57 Abs. 5 Satz 2 BayBO)

LRA  über BayernportalGemeinde  und LRA
Kriterienkatalog  (Art. 62a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BayBO i.V.m Anlage 2 BauVorlV)LRA  über BayernportalLRA

 

Abgrabungsrecht
Antragsart

Digital

einreichen bei

Papier

einreichen bei

Abgrabungsanträge

(Art. 7 BayAbgrG)

LRA über BayernportalLRA

Unterlagen für genehmigungsfreie Abgrabungen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans

(Art. 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BayAbgrG)

LRA über BayernportalGemeinde

Teilabgrabungsgenehmigung

(Art. 9 Abs. 1 Satz 5 BayAbgrG)

LRA über BayernportalLRA

Abgrabungs-Vorbescheid

(Art. 9 Abs. 1 Satz 4 BayAbgrG)

LRA über BayernportalLRA

Beginnsanzeige Abgrabung

(Art. 9 Abs. 4 Satz 2 BayAbgrG)

LRA über BayernportalLRA

 

 

Diese und weitere Informationen finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage unter www.hassberge.de/digitaler-bauantrag

 

 

Bei Fragen zur Antragsstellung stehen Ihnen die Mitarbeiter in den gemeindlichen Bauämtern sowie im Landratsamt Haßberge gerne zur Verfügung.

 

Landratsamt Haßberge